Anlegerschutzrecht
Fraktionen im Finanzausschuss wollen Anleger besser schützen
11.11.2010
Alle Fraktionen sehen Handlungsbedarf, um
Geldanleger besser zu schützen. Die Ansichten über den von der
Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Anlegerschutz- und
Funktionsverbesserungsgesetzes (BT-Drs. 17/3628) gingen in einer Sitzung
des Finanzausschusses jedoch weit auseinander.
Ein Sprecher der Unionsfraktion sagte, dass etwas
getan werden muss. Er verwies auf die drei Elemente des Gesetzentwurfs:
Anleger vor Falschberatung schützen, das "Anschleichen" an Unternehmen
zwecks Übernahme durch Investoren verhindern sowie offene
Immobilienfonds vor zu starker Rückgabe von Anteilscheinen bewahren. Die
FDP-Fraktion verwies darauf, dass die Verhinderung des "Anschleichens"
viel mit Anlegerschutz zu tun habe. So hätten am Deutschen Aktien-Index
(DAX) orientierte Fonds Probleme damit, bei Übernahmeversuchen
entstehende Kursausschläge nachzubilden.
Der Entwurf sieht vor, dass alle Mitarbeiter in der
Anlageberatung - Vertriebsverantwortliche und "Compliance-Beauftragte" -
künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
zu registrieren sind. Bei Falschberatung oder fehlender Information
über Provisionen darf die BaFin Bußgelder verhängen. Anleger müssen
außerdem besser über Finanzprodukte informiert werden. Dazu soll ein
"kurzes und leicht verständliches Dokument" dienen.
Die SPD-Fraktion kritisierte, dass der ursprüngliche
Entwurf weit mehr Bestimmungen zum Anlegerschutz vorgesehen habe. Diese
seien bei den "Beratungen im Vorfeld verloren gegangen". Diese
Reduzierung des Anlegerschutzes sei ein "schwerer konzeptioneller
Fehler". Die FDP-Fraktion entgegnete, die Tätigkeit als Vermittler von
Finanzprodukten solle einheitlich in der Gewerbeordnung geregelt werden.
Von der Linksfraktion hieß es, man habe höhere Erwartungen an den
Gesetzentwurf gehabt, der jetzt keinerlei Regelungen zu geschlossenen
Fonds enthalte. Der Anlegerschutz trage die Handschrift der Finanzlobby,
kritisierte die Fraktion. Notwendig sei die Schaffung einer
Verbraucherschutzbehörde und eines Finanz-TÜV, der jedes Finanzprodukt
vor der Zulassung prüfe.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf,
dass es viele Regelungen zum Anlegerschutz gebe, aber nur geringe
Durchsetzungsmöglichkeiten. Vor den Gerichten würden viele Anleger
scheitern. Bei diesem Thema sei der Gesetzentwurf eine "große
Leerstelle". Die Fraktion vermisste Regelungen für Zertifikate und
intransparente Finanzprodukte. Die Unionsfraktion entgegnete, man müsse
zwischen "grauen Produkten" und "weißen Produkten", die sehr transparent
seien, unterscheiden.
Die Bundesregierung kündigte einen eigenen
Gesetzentwurf zum Grauen Kapitalmarkt und zur Aufsicht über
Finanzvermittler an. Ein Referentenentwurf solle bis Jahresende
vorliegen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass nach den
massiven Rückgaben von Anteilen an offenen Immobilienfonds durch
institutionelle Anleger für neu erworbene Anteile an diesen Fonds
künftig eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren gelten soll. Daran sollen
sich zwei weitere Jahre mit "Halteanreizen" anschließen. Darunter
versteht die Regierung, dass ausstiegswillige Anleger im dritten Jahr
einen Abschlag von zehn Prozent und im vierten Jahr einen Abschlag von
fünf Prozent ihres Anteilwertes hinnehmen müssen. Die Bundesregierung
verspricht sich davon eine Stabilisierung bei den offenen Fonds. Auch
die Fraktionen sahen Handlungsbedarf in diesem Bereich. Die FDP-Fraktion
wies jedoch darauf hin, dass es nicht nur Anleger gebe, die ihre
Anteile zurückgeben, sondern auch Anleger, die ihre Anteile halten
wollten und mit einer Auflösung der Fondsgesellschaft nicht
einverstanden seien.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:
BT-Drs. 17/3628 (PDF)
Rechtshilfe für Kapitalanleger
Die Kanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel & Kollegen vertritt bundesweit die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern.
In der Vergangenheit konnte für eine Vielzahl von Anlegern, die Wertpapiergeschäfte, stille Beteiligungen oder andere Kapitalanlagen getätigt hatten, Schadensersatzansprüche oder eine Rückabwicklung durchgesetzt werden.
Unternehmen der Finanz- und Wertpapierbranche, gegen welche die Sozietät Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel & Kollegen bereits mandatiert war bzw. noch mandatiert ist:
- Imperial
- Göttinger Gruppe /Securenta AG
- Südwestrenta
- Cent AG
- Akzenta AG
- Deutsche Telekom AG
- Fa. WDM
- Frankonia Sachwert AG (jetzt firmierend unter Deltoton AG)
- Delta Corona
- First Real Estate
- DCM
- Euranova Wohnungsgenossenschaft eG
- Bankhaus Reithinger
- Futura Finanz AG
- CSA Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds
- IFF AG Zukunftsunternehmen für Investment, Fonds, Finanzen
- Kombassan Holding
- Jetpa Holding
- Yimpas Holding
- Capital Garantiefonds 02 GmbH & Co. KG
- Bavaria Fonds Grundstücks- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG
- Clerical Medical
- MLP
- DE MAN Financial Services
- Ecovest AG (vormals Antec Solar Energy AG)
- Amis Financial Consulting AG
- Vertretung von Schenkkreis-Opfern
Hinweis: Anwaltswerbung mit Gegnerlisten ist zulässig. Eine Anwaltskanzlei darf mit so genannten Gegnerlisten werben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2007 (1 BvR 1625/06) eine Gerichtsentscheidung kassiert, die einer Kanzlei die namentliche Nennung eines Unternehmens untersagt hatte. In der Gegnerliste hatte die Kanzlei Unternehmen der Finanzbranche aufgeführt, gegen welche die Sozietät bereits mandatiert war.