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Willkommen auf den Internet-Seiten der Interessengemeinschaft der Akzenta-Opfer!

Hier erfahren Sie Interessantes über die Akzenta AG und deren Hintermänner.

- zuletzt aktualisiert und ergänzt am 24.08.2010 -

 

Verschiedenes zum Fall Akzenta, zu Schneeballsystemen und zur Anlegerentschädigung

- OLG Aschaffenburg, Urteil vom 20.08.2010, Az. 32 O 568/09: Akzenta-Vermittler muss Schadensersatz leisten! Die Entscheidung wurde erstritten von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass. Einzelheiten unter: www.anlegerschutz.tv/2010/08/akzenta-ag-finanzberater-muss-eur-50-000-an-anleger-zahlen/#more-451

- Rückgewähranspruch nach Anfechtung von Ausschüttungen bei Schneeballsystemen beinhaltet nicht die zurückgewährten Einlagen des Anlegers!

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 225/09

Zum Sachverhalt: Der Kläger ist Verwalter in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P-GmbH (Schuldnerin). Diese GmbH bot ihren Kunden die Möglichkeit an, am Erfolg oder Misserfolg von Finanzgeschäften teilzunehmen. Sie warb mit jährlich zu erzielenden Renditen bis zu 14 Prozent. Die Gelder der Anleger wurden jedoch nur zu einem geringen Teil und später überhaupt nicht mehr zweckgebunden angelegt. Die Einlagen von Neukunden verwendete die GmbH in der Art eines "Schneeballsystems" für Aus- und Rückzahlungen an Altkunden. Der Beklagte ist Kunde der GmbH und erhielt nach Kündigung seiner Anlage Geld ausgezahlt. Der Insolvenzverwalter verklagt ihn auf Rückzahlung des Geldes.

Der BGH entschied zugunsten des Anlegers: Erhält der Anleger, der sich an einem nach dem Schneeballsystem konzipierten betrügerischen Kapitalanlagemodell beteiligt hat, Auszahlungen, die sowohl auf Scheingewinne als auch auf die Einlage erfolgen, so sind diese nur gemäß der Insolvenzordnung anfechtbar, soweit es um Auszahlungen auf Scheingewinne geht. Auszahlungen auf die Einlage - etwa nach einer Kündigung der Beteiligung - sind mangels unentgeltlicher Leistung nicht anfechtbar. Die Rückzahlung der Einlage stellt in diesen Fällen den Gegenwert für die vom Anleger erbrachte Einlage dar.

Hinweis: Der BGH hatte in seinen bisherigen Entscheidungen nur über Fälle zu befinden, in denen die Auszahlungen der Schuldner ausschließlich auf Scheingewinne erfolgt waren. In diesen Fällen gilt der Grundsatz, dass der Anfechtungsanspruch alle Ausschüttungen erfasst, welche die Schuldner in der anfechtbaren Zeit auf die vermeintlichen Gewinnansprüche geleistet und damit dem (fiktiven) Schuldverhältnis zugeordnet haben. Nicht entschieden worden ist bisher die Frage, was gilt, wenn die Auszahlung auf die Einlage des Anlegers erbracht worden ist. In diesem Fall kann nicht von Unentgeltlichkeit ausgegangen werden. Durch die Auszahlung verliert der Anleger seinen Anspruch auf Rückzahlung der (noch vorhandenen) Einlage; darin liegt seine Gegenleistung.

- Akzenta AG: Insolvenzverwalter fordert Geld zurück!

Dem Vernehmen nach hat der Insolvenzverwalter rund hundert Personen, die dem Dunstkreis der verurteilten Ex-Vorstände der Akzenta AG angehören, aufgefordert, die von der Akzenta AG erhaltenen Auszahlungen zurückzuzahlen. Dieser Anspruch dürfte gerechtfertigt sein: Denn ein arglistiges Zusammenwirken der Beteiligten beim damaligen Abschluss der Verwaltungsverträge ist evident. Kollusion (von lat. collusio: geheimes Einverständnis) ist das unerlaubte, meist heimliche Zusammenwirken mehrerer Personen zum Nachteil eines Dritten. Im Zivilrecht kann Kollusion gemäß § 138 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts wegen Sittenwidrigkeit führen und gemäß § 826 BGB einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründen. - Besserer Schutz für geprellte Anleger im Insolvenzfall!

Die Pläne der EU-Kommission für einen besseren Anlegerschutz in Europa soll die Deckungssumme im Schadensfall angehoben werden. Bei der Insolvenz eines Unternehmens soll das Vermögen der Investoren künftig bis zu einer Höhe von 50 000 Euro geschützt sein. Die Anleger sollen zudem spätestens neun Monate nach dem Insolvenzfall ihr Geld erhalten. Außerdem müssen die Einlagensicherungssysteme ihre Kapitalausstattung besser absichern. Die EU-Kommission reagiert mit dem Reformentwurf auf viele Beschwerden von geprellten Anlegern, die sich über zu lange Auszahlungszeiten und geringe Entschädigungen beklagten. Bislang schreibt das EU-Recht nur eine Mindestdeckungssumme von 20 000 Euro vor. In Deutschland ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) die zentrale Abwicklungsstelle bei Insolvenzen. Derzeit gehören ihr rund 800 Unternehmen an – vor allem Vermögensverwalter, die das Geld im Auftrag ihrer Kunden verwalten. Die Mitglieder zahlen jährlich in einen Fonds, mit dem geprellte Anleger entschädigt werden. Seit ihrer Gründung musste die EdW insgesamt 18 Entschädigungsfälle bearbeiten. Für Schlagzeilen sorgte vor allem die Pleite von Phoenix Kapitaldienst im Jahr 2005. Das Unternehmen betrieb ein Schneeballsystem, bei dem knapp 30 000 Anleger 650 Mio. Euro verloren. Bis heute haben nicht alle Anleger ihr Geld erhalten.

- Bundesfinanzhof: Scheinrenditen aus Schneeballsystem sind zu versteuern!

Nach einem Urteil des BFH unterliegen Gutschriften aus Schneeballsystemen bereits dann der Einkommensteuer, wenn der Betreiber des Systems im Zeitpunkt der Gutschrift zur Auszahlung bereit und in der Lage gewesen wäre. Aus der Ablehnung eines sofortige Auszahlungswunsches und Verhandlungen über andere Zahlungsmodalitäten kann allerdings auf fehlende Zahlungsbereitschaft geschlossen werden. Damit hat der BFH seine Rechtsprechung zum Zufluss von sog. "(Schein-)Renditen" aus betrügerischen Schneeballsystemen einerseits bestätigt, andererseits aber auch eingegrenzt.

Im Streitfall hatten sich Ehegatten mit mehr als 200.000 DM an einer Geldanlage beteiligt, die sich letztlich als sog. Schneeballsystem entpuppte. In den Streitjahren 1992 bis 1997 erhielt das Ehepaar aus der Anlage tatsächliche Auszahlungen (Zinsen) in Höhe von ca. 195.000 DM sowie lediglich gutgeschriebene und sofort wiederangelegte Erträge in Höhe von 176.960 DM. Die tatsächlich ausgezahlten Zinsen von ca. 195.000 DM sind nach Auffassung des BFH den Ehegatten zugeflossen und von ihnen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Grundsätzlich gilt das auch für die stehengelassenen, d.h. wiederangelegten (Schein-)Renditen. Der BFH hält daran fest, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen selbst dann vorliegen, wenn ein Anleger aus dem Kapital anderer getäuschter Anleger (oder gar aus seinem eigenen Anlagekapital) eine "Scheinrendite" erhält. Ob die "Scheinrendite" dem Anleger zugeflossen ist, hängt lediglich davon ab, ob im konkreten Einzelfall eine Auszahlung hätte erreicht werden können. Hingegen kommt es nicht darauf an, ob der Schuldner (hypothetische) Zahlungen an alle Anleger hätte leisten können. Im Streitfall war unklar, ob die Ehegatten die 1995 bis 1997 gutgeschriebenen Scheinrenditen tatsächlich hätten vereinnahmen können, zumal angesichts des Schriftverkehrs Zweifel an der Leistungsbereitschaft des Schuldners bestanden. Mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen hat der BFH die Vorentscheidung daher hinsichtlich der Jahre 1995 bis 1997 aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen (Urteil des BFH vom 16.03.2010 - Az.: VIII R 4/07).- Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass gestattet, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen (www.anwalts-team.de/media/pdf/fachanwalt.pdf). Die Fachanwaltsordnung verlangt den Nachweis spezieller theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen im Bank- & Kapitalmarktrecht.

- Über den Fall Akzenta wird in dem aktuellen Buch „Gangsterwirtschaft: Wie uns die organisierte Kriminalität aufkauft“ berichtet (1. Aufl. 2010 - Kapitel „Ein typischer Fall von Wirtschaftskriminalität aus Bayern“, S. 201 bis 204). Dabei findet auch ein Fall von Anlegeranwalt Dr. Jürgen Klass Erwähnung. Autor des Werkes ist Jürgen Roth. Einzelheiten unter www.eichborn.de/eb/eichborn/aktuelles/magazin/gangsterwirtschaft

- Aktuelles zum Insolvenzverfahren in Sachen Akzenta AG: http://www.mhbk.de/aktuelles/data/INS13-MHBK0319_AktuellesAkzentaAG__2_.pdf

- Nach dem derzeitigen Sachstand können die Gläubiger, die gerichtlich erfolgreich gegen die Akzenta AG vorgegangen sind und Arrestbefehle erwirken konnten, noch immer keinen Zugriff auf die sichergestellten Vermögensgegenstände der Pleitefirma nehmen. Dies betrifft zum Beispiel die Schmuckgegenstände, für deren Einlagerung derzeit ein Obergerichtsvollzieher aus Rosenheim zuständig ist: Mit Schreiben vom 13.04.2010 teilte das Büro des Insolvenzverwalters Bierbach Herrn Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass insoweit mit, dass eine Freigabe der Schmuckgegenstände nicht erfolgen werde. Grund: Der Insolvenzverwalter habe seinerseits über das Vermögen der Akzenta AG bereits Arreste ausgebracht, "weshalb vor Klärung der Rangverhältnisse der verschiedenen Arrestierungen und Pfändungen eine Freigabe diesseits nicht erfolgen wird". Infolgedessen müssen sich die Anleger weiterhin in Geduld üben. Aufgrund der Vielzahl der Geschädigten muss damit gerechnet werden, dass die Prüfung der Angelegenheit noch einige Monate in Anspruch nehmen wird.

- Gegen die Ex-Vorstände der Akzenta AG hat RA Dr. Klass in drei Klageverfahren am 09.02.2010, 17.02.2010 und 02.03.2010 jeweils spezielle Versäumnisurteile erwirkt (Verfahren vor dem Landgericht München I, Az. 28 O 16357/09, 27 O 16356/09 und 28 O 13985/08).

- Herr Alexander Chmiel hat am 03.02.2010 unter dem Aktenzeichen: DR II-II 0093/10 im Vernehmungszimmer der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Der Antrag wurde von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass gestellt. Voraussichtliches Strafende ist März 2011.

- In einem aktuellen Zeitungsartikel wird über das Dubai-Projekt der Akzenta AG berichtet: http://www.ovb-online.de/lokales/rosenheim/landkreis/luftschloesser-wuestensand-611210.html

- Ulrich Chmiel, Alexander Chmiel & Oliver Braun haben das Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung zu Schadensersatz zurückgezogen (Verfahren vor dem OLG München, Az. 3 U 4538/09). Gemäß richterlichem Beschluss vom 13.01.2010 haben die Herren Chmiel und Braun jetzt alle Kosten zu tragen; außerdem wurden sie des eingelegten Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt. Die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Traunstein vom 07.08.2009 ist damit rechtskräftig. Der obsiegende Akzenta-Anleger wird von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass vertreten.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des Deutschen Anwaltsvereins

 

Forderungen gegen Ex-Akzentabosse: Wann verjähren die Schadensersatzansprüche geschädigter Kapitalanleger?

Gut ein Jahr nach der Akzenta-Pleite sitzt Tausenden Anlegern der Schock noch im Nacken. Zwar haben manche Anleger schon Gerichtsprozesse gewonnen und ihre Investitionen zum Teil zurückerhalten - die meisten aber haben ihre in Umsatzbeteiligungen angelegten Gelder nicht mehr wiedergesehen und sind bislang nicht gegen die Herren Chmiel und Braun rechtlich vorgegangen. Vielen Geschädigten läuft nun auch noch die Zeit für Klagen davon: Ende des Jahres 2010 verjähren die Ansprüche auf Schadensersatz.

Hintergrund: Bei der Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Kapitalanlagerecht handelt es sich um eine komplizierte Materie, die für juristische Laien schwer verständlich ist. Grundsätzlich verjähren die deliktischen Schadensersatzansprüche innerhalb von drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis vom Schaden und dem Schädiger und den zugrunde liegenden Tatsachen erlangt. Dazu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung. Unter Zugrundelegung der Judikatur des OLG München dürfte für den Beginn der Verjährung eines deliktischen Schadensersatzanspruchs im Fall Chmiel/Braun auf den Zeitpunkt der Anklageerhebung und die damit einhergehende Presseberichterstattung bzw. auf den Zeitpunkt der Eröffnung des strafgerichtlichen Hauptverfahrens abzustellen sein. "Die Schadensersatzansprüche geschädigter Akzenta-Anleger sind somit - noch - nicht verjährt", so Rechtsanwalt Dr. Klass von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Klüver & Kollegen.

Die Interessengemeinschaft warnt deshalb die Anleger davor, zu lange mit Klagen gegen die ehemaligen Vorstände der Akzenta AG zu warten. Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage stehen nicht schlecht. Selbst wenn die Schuldner momentan nicht zahlungsfähig sind, ist die Erlangung eines Vollstreckungstitels immer von Vorteil, da mit einem solchen in den nächsten 30 Jahren weiter vollstreckt werden kann. Drei Jahrzehnte sind eine lange Zeit und vielleicht kommen die Herren Chmiel und Braun in dieser Zeit wieder zu Geld.

Neue Gerichtsentscheidungen

Das OLG München wies in einer Zivilsache mit Beschluss vom 03.12.2009 - 3 U 4538/09 erneut darauf hin, dass die Akzenta-Verwaltungsverträge sittenwidrig seien und die Ankündigung der Akzenta, mindestens 72 % der Unternehmenseinnahmen an die Vertragspartner auszuschütten, schon im Hinblick darauf, dass aus den Verwaltungsverträgen sich kein einziger konkreter Betrag nach Fälligkeit und Höhe herleiten lässt, als auf Täuschung angelegt aufzufassen sei.

Das LG München I stellte mit Urteil vom 27.11.2009 (27 O 1953/09) ferner klar, dass das Akzenta-System von vornherein unseriös und dem Tode geweiht gewesen sei; insbesondere wurde den Anlegern niemals gesagt, wie die Mittel für die umfangreich angekündigten Ausschüttungen konkret erwirtschaftet werden sollten.

Akzenta-Insolvenz: Entschädigung kann Jahre dauern

10.12.2009 - Die Pleite der Finanzfirma Akzenta AG führt zu einem der größten Insolvenzverfahren in der deutschen Wirtschaftsgeschichte, gemessen an der Zahl der Gläubiger. Derzeit haben über 15.000 Gläubiger Forderungen von fast 100 Millionen Euro angemeldet.

Ein Teil der Geschädigten hat sich am 08.12.2009 in Rosenheim getroffen.

http://www.rosenheim24.de/stadt/akzenta-glaeubiger-geld-retten-ro24-551350.html

Der Insolvenzverwalter RA Axel W. Bierbach machte den anwesenden Anlegern wenig Hoffnung auf eine schnelle Lösung. Er machte deutlich, dass das Insolvenzverfahren alle Dimensionen sprengt und noch einige Baustellen bestehen. Insgesamt wird mit einer Verfahrensdauer von bis zu zehn Jahren gerechnet. Aktuell kann noch überhaupt keiner mit Zahlungen rechnen, da viele Rechts und Sachfragen ungeklärt sind.

Bei der Gläubigerversammlung waren 82 Personen anwesend, mit einem Stimmrechtsvolumen von rund 27 Millionen Euro. In der mehrstündigen Sitzung wurde unter anderem, nach zuvor lebhafter Diskussion, der endgültige Gläubigerausschuss festgelegt (über die Kandidaten wurde einzeln abgestimmt). RA Dr. Jürgen Klass II wurde - mit großer Mehrheit - als Anlegeranwalt zum Mitglied des fünfköpfigen Gremiums gewählt.

Der Insolvenzverwalter bekräftigte, dass er Schadensersatzansprüche gegen sämtliche Vorstände und Aufsichtsräte der Akzenta AG prüfen werde. „Der Insolvenzverwalter will von den Großen, die von dem Betrugssystem profitiert haben, Gelder nehmen für die Masse", sagte RA Dr. Jürgen Klass.

http://www.ovb-online.de/lokales/rosenheim/landkreis/insolvenzverfahren-2020-552786.html

http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/:Akzenta-AG--Masse-reicht-nicht-aus/514836.html

Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden zurück

01.12.2009 - Das Bundesverfassungsgericht hat die drei Verfassungsbeschwerden der verurteilten Akzenta-Bosse und den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht zur Entscheidung angenommen (was nicht anders zu erwarten war). Die Entscheidung ist unanfechtbar. Damit steht fest: Die Haftstrafen müssen verbüsst werden. Eine vorzeitige Haftentlassung ist nur bei guter Führung möglich. Insider rechnen allerdings, zumindest bei Herrn Chmiel senior, mit Vollzugslockerungen.

Millionenbetrüger Chmie. trennt sich von seiner Luxusvilla

05.11.2009 - Der Internetseite immobilienscout24.de war bis zum 03.11.2009 zu entnehmen, dass Herr Chmiel senior offenbar keine Lust mehr verspürt, sein pompöses Domizil im Voralpenland weiter im Besitz zu halten. Die noble Hofburg steht zum sofortigen Verkauf: www.anwalts-team.de/media/pdf/www.immobilienscout24.de.pdf

Es fragt sich allerdings, ob sich tatsächlich Interessenten für diesen Wohntempel finden lassen, da das Objekt ohne Zweifel ein Monument des Größenwahns und totaler Selbstüberschätzung darstellt. Das Haus wurde jedenfalls aus dem Internet genommen, es wird gemunkelt, dass die Zwangsversteigerung bevorsteht.

Insolvenzabwicklung - nachträgliche Forderungsanmeldung

01.11.2009 - Alle bekannten Gläubiger haben die Anmeldeunterlagen auf dem Postweg erhalten. Sofern dies - aus welchem Grunde auch immer - nicht geschehen ist, besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Forderungsanmeldung: Eine Anmeldung der Forderung ist auch nach Ablauf der Frist zur Forderungsanmeldung (30.10.) noch möglich, da diese Frist keine Ausschlussfrist darstellt. Allerdings ist eine nachträgliche Anmeldung für den Anmeldenden unter Umständen mit Kosten verbunden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Insolvenzverwalter RA Bierbach. Anzugeben sind Grund und Betrag der Forderung sowie Kopien von Urkunden über die Forderung. Künftige Termine und Fristen werden den angemeldeten Gläubigern rechtzeitig zugestellt werden.

Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht

29.10.2009 - Wie die Interessengemeinschaft der Akzenta-Opfer aus gut unterrichteten Kreisen erfahren hat, sollen die Ex-Bosse der Pleitefirma gegen ihre Verurteilung zu mehrjährigen Haftstrafen Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt haben. Diese Verfassungsbeschwerde muss unter der Rubrik "netter Versuch" abgehakt werden. Das höchste Gericht ist keine Superrevisionsinstanz. Abgesehen davon sind relevante Grundrechtsverletzungen durch die Strafrichter nicht erkennbar. Allgemeine Hintergrundinfos finden sich unter www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html

Bankrott-Erklärung

Herr Ulrich Chmiel ist am 08.10.2009 der Vorladung des Obergerichtsvollziehers gefolgt und hat in Rosenheim die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Zugleich hat er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse in einem Verzeichnis offengelegt. Sind die Angaben falsch oder unvollständig, macht er sich strafbar. Es dürfen also keine Vermögensgegenstände in diesem Verzeichnis fehlen bzw. verheimlicht werden. Wer auf diese Weise, wie Chmiel es jetzt getan hat, seine  Zahlungsunfähigkeit erklärt - früher hieß es Offenbarungseid -, ist aber nicht alle Sorgen los. Pfändungsmaßnahmen der Gläubiger sind weiterhin zulässig, insbesondere auch bezüglich bereits sichergestellter Gegenstände und bezüglich des Geldes, das man im Gefängnis durch Arbeit verdient.

Das Ende eines Gaunerstücks

08.10.2009: Seit ein paar Tagen befindet sich Herr Alexander Chmiel im bayerischen Landsberg am Lech und verbüßt in der dortigen JVA seine Strafhaft. Seinen schwarzen Anzug und die teuren Lederschuhe muss diese Woche auch Herr Ulrich Chmiel ablegen. Er wird seine Strafe in einer Haftanstalt in Nordrhein-Westfalen absitzen. Dort kann er in sich gehen und über seinen Umgang mit gutgläubigen Mitmenschen nachdenken. Dass Chmiels Geldgeschäfte schlicht Betrug waren, haben die Richter und die Staatsanwaltschaft offen gelegt: Als oberster Chef der Finanzfirma Akzenta hat er die Einzahlungen neuer Anleger als Rendite an alte Anleger weitergegeben statt echte Erträge zu erwirtschaften. Der Bundesgerichtshof sah keinen Anlass, Gnade vor Recht walten zu lassen und bestätigte im August 2009 die Verurteilung von Chmiel und seiner Helfershelfer  zu langjährigen Haftstrafen. Millionen von Euro soll Chmiel zudem in die eigene Tasche gesteckt haben. Rund 30.000 Anleger in ganz Europa sind betroffen, von Kleinsparern in Südtirol und im Elsass bis zu Vermögenden in Liechtenstein. Wann übrigens Herr Oliver Braun - der derzeit erkrankt ist - Sträflingskleidung tragen wird, ist noch offen.

Insolvenzverwalter verschickt Formblätter

Das Amtsgericht Rosenheim hat allen Gläubigern, somit insbesondere den geschädigten Akzenta-Anlegern, eine Frist bis zum 30.10.2009 gesetzt. Die Forderungen müssen bis dahin angemeldet werden, und zwar beim Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach und in schriftlicher Form. Nach Eingang der Anmeldungen der Forderungen werden diese von Herrn Bierbach in die sogenannte Insolvenztabelle aufgenommen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen nacheinander nach Betrag und Rang geprüft.

Für die Forderungsanmeldung bedarf es nicht zwingend der Inanspruchnahme eines Anwalts. Allerdings kann eine fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Forderungsanmeldung dazu führen, dass die Forderung durch den Verwalter bestritten, sprich nicht anerkannt wird. Dies hat zur Folge, dass die Forderung nicht an der Verteilung der Masse am Ende des Verfahrens teilnimmt.

Die vom Insolvenzverwalter versandten Formblätter sind bereits ausgefüllt. Für die Mandanten der Kanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass & Koll. gilt folgendes: Für jeden Einzelfall gesondert wird vom Anwalt die vom Verwalter festgestellte Forderungshöhe geprüft und mit den Unterlagen abgeglichen. Zudem werden die anfechtungsfesten Sicherungsrechte vermerkt und notwendige Dokumente beigefügt. Sodann werden die Unterlagen per Bote im Insolvenzverwalterbüro abgegeben. Die Mandanten brauchen sich um nichts kümmern und erhalten zeitnah Kopien des Schriftverkehrs.

Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt zumeist die Kosten für die Anmeldung zur Insolvenztabelle.

Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Akzenta AG

Das Amtsgericht Rosenheim hat am 15.09.2009 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akzenta AG eröffnet. Anlegeranwalt Dr. Jürgen Klass II wurde vom Insolvenzgericht zum Mitglied des Gläubigerausschusses berufen (die erste Sitzung fand am 01.10.2009 statt).

Informationen und Gerichtsbeschlüsse zum Insolvenzverfahren Akzenta AG sind unter folgender Internetadresse zu finden:

www.mhbk.de/aktuelles/data/INS13-MHBK1026_AktuellesAkzentaAG.pdf

www.boerse-online.de/gm/aktuell/vorgericht/512275.html?nv=nv-suche

www.anlegerschutz.tv/category/akzenta-ag

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafen: Ehemalige Vorstände der Akzenta AG unterliegen im Revisionsverfahren!

www.ovb-online.de/lokales/rosenheim/landkreis/ex-akzenta-chefs-muessen-hinter-gitter-459678.html

www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/:Akzenta--Ex-Vorstaenden-droht-Haftantritt/512020.html

Ex-Chef der Akzenta AG verkauft wieder geschäftliche Beteiligungen!

Totgeglaubte leben länger. Ende Juli 2009 erhielten zahlreiche Akzenta-Kunden interessante Post: Der frühere Chef der Finanzfirma aus Neubeuern, Juan Ramos de la Rosa, rührt in einem Brief die Werbetrommel für eine spezielle Geldanlage. Verkauft werden Genussrechte mit Gewinn- und Verlustbeteiligung an einer Gesellschaft namens SBG Supy Beteiligung aus Giebelstadt. Das Besondere daran: Herr de la Rosa findet offenbar immer noch Gefallen am Modell der Umsatzbeteiligung. Wie heißt es in seinem neuen Flyer so schön: "Wir streben bei unserer Investitionspolitik die bestmögliche Kontrollposition an. Daher partizipieren wir nicht nur am Gewinn der zu erwerbenden Unternehmensbeteiligungen, sondern zusätzlich an deren Umsätzen. Umsätze werden in der Regel immer gemacht, solange ein Unternehmen tätig ist.

Der letzte Satz wird noch vielen Akzenta-Opfern gut bekannt sein. Es handelte sich um die Standard-Parole, die im Beratungsgespräch jeden skeptischen Kunden überzeugen sollte.

Die SBG Supy Beteiligung GmbH hat es sich jedenfalls zum Ziel gesetzt, sich auch an Umsätzen anderer Firmen zu beteiligen. Wie das ganze nachvollziehbar und konkret funktionieren soll, bleibt aber unklar. 

Erstaunlicherweise möchte sich die SGB Supy Beteiligung GmbH auch an Immobilien im Nahen Osten (Abu Dhabi, Dubai und Oman) beteiligen. Näheres erfährt man aber nicht. Diesbezüglich wird nur proklamiert, dass "insoweit zweistellige Renditeerwartungen für Kenner möglich" seien. Dies dürfte indes Humbug sein: Insbesondere in Dubai befinden sich unzählige Wolkenkratzer im Bau, obgleich die Nachfrage nach Wohn- und Geschäftsraum eingebrochen ist. Es wurde am Markt vorbei gebaut. Die Immobilienblase ist längst geplatzt. Die Wüstenstaaten leiden unter fallenden Immobilienpreisen und einer hohen Schuldenlast.

Anordnung von Arresten in Vermögen der Ex-Vorstände der Akzenta

Trotz Insolvenz der Finanzfirma können Kunden, die mit Umsatzbeteiligungen Geld verloren haben, weiter Hoffnung schöpfen. Verstärkt werden jetzt die Ex-Bosse der Akzenta ins Visier genommen:

Der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass  & Kollegen aus München/Prien gelang es, Arrestbefehle gegen die ehemaligen Chefs der Akzenta AG zu erwirken. Konkret hat das Landgericht München I in neun Verfahren jeweils einen dinglichen Arrest über das Privatvermögen der Herren Ulrich Chmiel, Alexander Chmiel und Oliver Braun verhängt (vgl. Beschluss vom 13.07.2009 - 27 O 12906/09; Beschluss vom 13.07.2009 - 27 O 12907/09; Beschluss vom 14.09.2009 - 22 O 17383/09; Beschluss vom 15.09.2009 - 27 O 17479/09; Beschluss vom 21.09.2009 - 29 O 17787/09; Beschluss vom 02.10.2009 - 35 O 18681/09; Beschluss vom 01.10.2009  - 29 O 18577/09; Beschluss vom 16.10.2009 – 35 O 19227/09; Beschluss vom 21.10.2009 – 27 O 19817/09). Damit werden die Anlegerforderungen besichert.Der damaligen Führungsriege der Akzenta werden vertragswidrige Verwendung von Kundengeldern und das Betreiben eines geschickt getarnten Schneeballsystems vorgeworfen. Dass Ausschüttungen an Kunden nicht  bzw. nur zum Teil aus einer ordentlichen Geschäftstätigkeit erwirtschaftet, sondern aus Einzahlungen neuer Anleger gespeist worden sind, wurde bereits im Rahmen eines Strafverfahrens offengelegt. Insbesondere Senioren fielen auf das unseriöse Geldangebot  (Umsatzbeteiligung) herein und erlitten herbe Kapitalverluste.

Bereits mit Urteil vom 11.05.2009, Az.: 27 O 1953/09 hat das Landgericht München I entschieden, dass Ulrich Chmiel einem Anleger Schadensersatz von rund € 14.000,- zahlen muss (rechtskräftig). Ferner erfolgte eine Verurteilung der Ex-Vorstände der Akzenta am 07.08.2009 (LG Traunstein, Az. 5 O 2843/07, nicht rechtskräftig).

Der in Sachen Akzenta bestellte Insolvenzverwalter hat außerdem einen Arrest gegen die ehemaligen Vorstände erwirkt (LG Traunstein, Beschluss vom 03.08.2009 - 5 O 2284/09).

Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts München II

Im Strafverfahren Gz.: W5 KLs 61 Js 35077/04 wurden wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs der Angeklagte Braun Oliver zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren, der Angeklagte Chmiel Ulrich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten, und der Angeklagte Chmiel Alexander zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aus den Urteilsgründen:

"Die Angeklagten Oliver Braun, Ulrich Chmiel und Alexander Chmiel erreichten als Verantwortliche der Akzenta AG, Rosenheim und Neubeuern, und über die von ihnen beherrschten Gesellschaften PVZ GmbH, JOB GmbH und Bonusplan GmbH auch deren Mehrheitsaktionäre, durch unzutreffende Angaben gegenüber Kunden, dass diese, insgesamt weit mehr als 20.000, in dem Zeitraum 2000 bis April 2006 mehr als EUR 130 Mio. investierten, wobei bereits bei Einzahlung des Geldes bei der Akzenta AG die Gefahr bestand, dass eine Rückzahlung des eingesetzten Betrages ausbleiben würde. Das nach außen dargestellte Geschäftsmodell der Akzenta AG war die sog. Umsatzbeteiligung, ein als solches beworbenes "Marketing-Modul", bei dem ein Händler für seinen Kunden anlässlich eines Geschäftsabschlusses einen bestimmten Anteil, maximal aber 100 % des Kaufpreises und mindestens EUR 5.000,00, als sogenannten Provisionsanteil an die Akzenta AG zahlte. Hierfür erhielt der Kunde von der Akzenta AG die in Aussicht gestellte, aber nicht garantierte Möglichkeit, in einem Zeitraum von in der Regel zehn Jahren den von dem Händler bestimmten Anteil am Kaufpreis, im Idealfall den gesamten Kaufpreis durch die in „Prognosen“ in Aussicht gestellten Auszahlungen der Akzenta AG zurückzuerhalten. Mit diesen Zahlungen der Akzenta AG, die in der Summe je nach Vertragsart das Vier- bis Zehnfache des Provisionsanteils betragen sollten – das war die sog. „Vertragssumme“ –, sollte an die Kunden und Vertragspartner – gesteuert durch einen geheim gehaltenen Verteilerschlüssel – mindestens 72 % des Gesamtumsatzes der Akzenta AG ausgeschüttet werden.

Dabei täuschten die Angeklagten Oliver Braun, Ulrich Chmiel und Alexander Chmiel, im Bereich der Abrechnung unterstützt durch den Angeklagten Christian Chmiel, ein weiterer Sohn des Angeklagten Ulrich Chmiel, schon über das grundsätzliche Funktionieren des Systems, insbesondere über die Mittelherkunft zur Erfüllung der Auszahlungsprognosen. Entgegen den Werbeaussagen der Angeklagten in Flyern und Geschäftsberichten stammten die Einnahmen der Akzenta AG fast ausschließlich aus Umsatzbeteiligungsverträgen, für die die Kunden selbst die Einzahlungen vornahmen und dadurch eine Anwartschaft auf Ausschüttungen in Höhe eines Mehrfachen des Einzahlungsbetrages erwarben, nicht dagegen aus Geschäften mit externer Wertschöpfung, aus denen keine Anwartschaften auf Umsatzausschüttungen entstanden wären. Schon um die über die Jahre erheblich progressiv steigenden Anwartschaften der bisherigen Kunden erfüllen zu können, musste der Umsatz der Akzenta AG, was die Angeklagten auch wussten, entsprechend erheblich progressiv steigen. Da jedoch, was den Angeklagten bewusst war, schon die Umsatzsteigerungen bis 2002 nicht ausreichten, um neben den durch die Vermittlung von Umsatzbeteiligungen begründeten Provisionsansprüchen des Vertriebs auch die Anwartschaften selbst prognosegemäß zu bedienen, wurden auf Verträge aus dem Jahre 2000 bereits die prognostizierten zweiten Ausschüttungen nicht mehr prognosegerecht, nämlich weder im prognostizierten Zeitraum noch in der prognostizierten Höhe, ausbezahlt. Dennoch erweckten die Angeklagten den Anschein, dass es sich bei der Umsatzbeteiligung um ein funktionierendes System handele, insbesondere die bisherigen Ausschüttungen prognosegerecht erfolgt seien.

Zudem täuschten die Angeklagten darüber, dass sie in erheblichem Umfang Geld aus der Akzenta AG durch Provisionszahlungen an sich selbst und an die von ihnen beherrschten Gesellschaften herauszogen, indem sie nach außen – in der Sache unvollständig - verlautbarten, für ihre Tätigkeit kein Gehalt zu beziehen und Gewinne in der Akzenta AG zu thesaurieren. Tatsächlich erhielten die Angeklagten Oliver Braun, Ulrich Chmiel und Alexander Chmiel über die von ihnen beherrschen Gesellschaften in dem Zeitraum 2000 bis 2005 rd. EUR 27,3 Mio. ausbezahlt.

Schließlich stellten die Angeklagten in Werbemitteln die Umsatzentwicklung der Akzenta AG dadurch irreführend dar, dass sie mit der unkommentierten Angabe der Umsatzzahlen den Eindruck erweckten, der Umsatz der Akzenta AG aus deren Geschäftstätigkeit sei jedes Jahr gestiegen. Tatsächlich dagegen hatte sich der Umsatz im Fremdgeschäft, d.h. bei Vertragsabschlüssen mit Kunden, schon in den Jahren 2003 und 2004 jeweils rückläufig zum ausgewiesenen Umsatz des Vorjahres entwickelt, was die Angeklagten Ulrich Chmiel, Alexander Chmiel, Christian Chmiel und Oliver Braun durch die Zeichnung von Umsatzbeteiligungen in der zur Ausweisung einer Umsatzsteigerung erforderlichen Höhe jeweils zum Jahresende kaschierten. Die Angeklagten taten dies, um sich aus den Einzahlungen der Kunden dauerhaft erhebliche Provisionszahlungen zukommen zu lassen."

Akzenta AG meldet Insolvenz an

Weiterer Tiefpunkt in der Firmengeschichte der seit ihrer Gründung umstrittenen Neubeurer Akzenta AG: Das Unternehmen hat jetzt beim Amtsgericht Rosenheim einen Insolvenzantrag gestellt. Einzelheiten unter

http://www.ovb-online.de/news/landkreis_rosenheim/LK-Rosenheim-WeitererAkzenta-AG-meldet-Insolvenz-an;art4107,1412156

www.rosenheim24.de/land/akzenta-insolvenzverfahren-wird-eroeffnet-ro24-370748.html

Infos zum gepfändeten Akzenta-Maserati

Der von der Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändete Maserati (Eigentum der Akzenta) wurde von Rosenheim nach Starnberg zu einem Autohaus für exquisite Fahrzeuge überführt. Es handelt sich um einen MC12 (http://de.wikipedia.org/wiki/Maserati_MC12). Verkäufer in Starnberg: Mille Miglia Motors (http://www.mmm.ag). Dort steht der Wagen nun zum Verkauf. Interessenten sind vorhanden. Der Veräußerungserlös wird vom Gerichtsvollzieher ausgekehrt und an die Mandanten der Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass verteilt (sofern bereits ein rechtskräftiger Vergleich im Einzelfall erfolgte.

Studie: Finanzberater geben fast immer falsche Tipps

Durch mangelhafte Beratung von Finanzvermittlern verlieren deutsche Verbraucher einer Studie zufolge jährlich zwischen 20 und 30 Milliarden Euro. Fehlerhafte Tipps von Anlageberatern wie Versicherungmaklern seien „eher die Regel als die Ausnahme“, geht aus einer Untersuchung im Auftrag des Bundesverbraucherschutzministeriums hervor. Eines der Hauptprobleme aus Verbrauchersicht sei, dass Fehlberatung über lange Zeit nicht auffalle, häufig sogar völlig unbemerkt bleibe. Das Vergütungssystem der Branche führe dazu, dass die Berater mehr am Verkauf von Finanzprodukten interessiert seien als an langfristig orientierter Kundenberatung. Grund dafür sei, dass die Vermittler Provisionszahlungen etwa für den Abschluss von Versicherungsverträgen oder für den Verkauf von Anteilen an speziellen Investmentfonds erhielten. „Es besteht hoher Verkaufsdruck am Anfang der Kundenbeziehung, die Beratung ist nicht ergebnisoffen“, heißt es in der Studie. Teils würden „unter dem Deckmantel von Kompetenz und Seriosität ungeeignete Investments als sichere Anlage für die Altervorsorge verkauft“. Ministerin Aigner regte an, die Haftung für Finanzvermittler zu verschärfen. Auch müsse der gesamte Vertrieb von Finanzprodukten mit seinen Strukturen auf den Prüfstand (FAZ vom 23.12.2008, Seite 20; www.welt.de/finanzen/article2916001/Finanzberater-geben-fast-immer-falsche-Tipps.html).

OLG München bestätigt LG München I – mangelnde Transparenz der Akzenta-Verwaltungsverträge

Der 25. Zivilsenat beim OLG München hat im Beschluss vom 18.11.2008 – 25 U 2175/08 darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Akzenta AG gegen das Urteil des LG München I zurückzuweisen. Das Urteil des LG wurde von RA Dr. Klass erstritten.

Im Beschluss vom 18.11.2008 wird ausgeführt, dass der Akzenta-Verwaltungsvertrag bezüglich der versprochenen Umsatzbeteiligung nicht ausreichend transparent sei; dies führe zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages. Grund: Es fehle jeder Anhalt für die Berechnung der Beteiligung; wenn ein Vertrag – wie hier – keine Kriterien zur Festlegung der zu gewährenden Umsatzbeteiligung beinhaltet und die Verteilung allein der Akzenta AG vorbehalten ist, kann er keinen Bestand haben. Das Rechtsgeschäft muss dann rückabgewickelt werden.

Der zuständige Zivilsenat vom OLG München weist abschließend darauf hin, dass er wegen der Zugriffsmöglichkeiten auf das Vermögen in der Akzenta AG nach wie vor den Abschluss eines Vergleiches empfiehlt.

Befangenheitsantrag gegen Richterin

Ein Ehepaar, das die Akzenta auf Schadenersatz verklagt hat, versteht die Welt nicht mehr. Das Gericht verlangt nämlich, dass die Akzenta-Opfer einen unglaublich hohen Geldbetrag für ein Gutachten auf den Tisch legen sollen. In dem laufenden Verfahren hat die 35. Zivilkammer am Landgericht München I per Beweisbeschluss verfügt, dass ein Sachverständigengutachten über das Unternehmenskonzept der Akzenta eingeholt werden soll. Die Kläger sollen dafür gemäß Ankündigung des Gerichts einen Kostenvorschuss in Höhe von voraussichtlich 100.000 Euro (!) leisten. 

Es dürfte sich hier um einen beispiellosen Vorgang handeln, der in Deutschland seinesgleichen sucht. Rechtsanwalt Dr. Klass hat gegen die zuständige Richterin einen Befangenheitsantrag gestellt.

OLG München stärkt Akzenta-Anlegern den Rücken

Mit gerichtlichem Hinweis vom 01.10.2008 teilte das OLG München (22. Zivilsenat) mit, dass die Akzenta AG mit einer Zurückweisung ihrer Berufung rechnen müsse. In I. Instanz hatte die beklagte Finanzfirma den Prozess verloren (Klägervertreter: RA Dr. Jürgen Klass). Das OLG schrieb jetzt, dass die von der Akzenta AG zu erbringenden Leistungen völlig unbestimmt seien und das vom Kunden erworbene Recht "Umsatzbeteiligung" keinen bestimmbaren Wert habe und auch nicht durchsetzbar sei. Ein wirksamer Vertragsschluß sei demnach nicht zustande gekommen. "Selbst der risikofreudigste Anleger erwartet, dass der Wert einer Beteiligung nicht nur in einer Worthülse besteht, sondern ermittelbar oder zumindest schätzbar und gegebenenfalls überprüfbar ist." Die Zahlungen seien deshalb - so die Richter - an den Kunden zurückzugewähren.

Landgericht München I gibt Beschwerde von Akzenta-Anleger statt

RA Dr. Klass hat eine wichtige Entscheidung erkämpft. Zunächst beschloss das Landgericht, das Zivilverfahren in Sachen Akzenta bis zum Abschluß des Strafverfahrens auszusetzen. Gegen diesen Beschluss - der Prozess hätte sich dann extrem verzögert - wurde sofort Beschwerde eingelegt und diese ausführlich begründet.

Am 11.09.2008 entschied das Landgericht, dass die Aussetzung des Verfahrens aufgehoben und Termin zur Güteverhandlung bestimmt wird. Es geht also doch. Man muß sich nur zur Wehr setzen. Der Rückzieher der Richter ist bemerkenswert.

Anlegerklagen in I. Instanz erfolgreich

Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwaltskanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass & Kollegen kann mit neuen und sehr erfreulichen Urteilen in Sachen Akzenta AG aufwarten. Konkret konnten in zwei weiteren Zivilverfahren vor dem Landgericht München I Schadensersatzansprüche geprellter Anleger sichergestellt werden.

Die beiden Urteile, die am 15. Juli 2008 verkündet worden sind, ergingen zugunsten von Kunden, die ihre Ersparnisse in den Erwerb sogenannter Umsatzbeteiligungen investiert hatten. Zum einen gaben die Richter der Klage eines Rentner-Ehepaars aus Hessen statt. Insoweit müssen die Akzenta AG und der ebenfalls in Anspruch genommene Vermittler das Geld vollständig zurückgeben (EUR 75.000,- inklusive entgangener Anlagezinsen). Zum anderen darf sich auch ein Ehepaar aus Hamburg freuen, dem der eingeklagte  Betrag von EUR 1.800,- in voller Höhe zuerkannt worden ist.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass, der die (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidungen mit seinem Kollegen RA Fritz erstritten hat, sieht sich durch die Richtersprüche bestärkt. Seiner Meinung nach weisen das Geschäftsmodell der Akzenta AG wie auch die verwendeten Prospekte und Werbe-Flyer erhebliche Plausibilitätslücken auf und halten rechtlicher Überprüfung nicht stand. Anleger, die nicht auf dem Schaden sitzen bleiben möchten, sollten deshalb aktiv werden. Es besteht dabei die Möglichkeit, die Geschädigten bei Gerichtsverfahren in Streitgenossenschaften (auch als "Sammelklagen" bezeichnet) zusammen zu führen, wie es aktuell bei einigen Akzenta-Fällen praktiziert wird. Dies bringt eine erhebliche Kostenersparnis für die Betroffenen mit sich.

Das OLG München hat übrigens in einer anderen Akzenta-Sache zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass vieles dafür spricht, dass die Akzenta-Verwaltungsverträge als sittenwidrig anzusehen sind (Hinweisbeschluss vom 29.07.2008).

Zulassung der Arrestvollziehung zu Lasten der Akzenta AG

Lange wurde darum gekämpft, endlich wurde die beantragte Entscheidung erlassen: Mit Beschluss der 5. Strafkammer des Landgerichts München II vom 18. Juni 2008 wurde die Arrestvollziehung in das Vermögen der Akzenta AG zugelassen. Der Antrag auf Zulassung wurde von den Anlegeranwälten Dr. J. Klass und S. Fritz bereits am 14. August 2007 gestellt.

Der jetzt vorliegende Beschluss des Landgerichts stützt sich auf das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten. Der Anspruch der geschädigten Anleger beruht auf dem Abschluss des Verwaltungsvertrags mit der Akzenta AG. Die Entscheidung ist aus Sicht der Rechtsanwälte ein wichtiger Schritt, bevorrechtigt auf die beschlagnahmten Vermögenswerte zugreifen zu können. 

Akzenta in Bedrängnis: OLG München erteilt erste Hinweise

In Sachen Akzenta AG wird vor dem Oberlandesgericht München am 15.09.2008 die Berufungsverhandlung stattfinden. Es geht um Schadensersatz in Höhe von EUR 32.000. Nach den ersten schriftlichen Hinweisen des zuständigen 17. Zivilsenats muß die Akzenta AG mit einer Verurteilung in II. Instanz rechnen. Ein Ende der jahrelangen Auseinandersetzungen rückt damit in greifbare Nähe. Auch der 19. Zivilsenat hat zwischenzeitlich die Rechtsgültigkeit der Akzenta-Verwaltungsverträge angezweifelt.

Erneut schwere Schlappe für die Akzenta AG

Am 03.07.2008 hat die Akzenta AG abermals einen Zivilprozess verloren. Das Landgericht München I gab der Klage eines Anlegers aus dem Chiemgau statt, der von RA Dr. Klass und RA Fritz vertreten wird. Die Finanzfirma muß jetzt den investierten Betrag – es wurde eine Umsatzbeteiligung erworben – an den Kunden zurückzahlen. Außerdem hat sie sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen (Az. 22 O 6875/08).  

In Anbetracht dieser Entscheidung stellt sich die Frage, ob die von der Akzenta in den letzten Wochen angebotenen Vergleiche nicht zurückgewiesen werden sollten. Insoweit sind in jedem Einzelfall die Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen (Kosten, Verfahrensdauer, nervliche Belastung, Vollstreckungsrisiko etc.). Einen Königsweg gibt es nicht. Tendenziell ist eine gütliche Einigung sinnvoll, allerdings nicht um jeden Preis.

freiKarte der Cent AG: Alles nur fauler Zauber?

Die Stiftung Warentest warnt: Das System freiKarte kollabiert, wenn die Cent AG nicht mehr genug neue freiKarten-Besitzer hinzugewinnen kann, um die hohen Auszahlungen an die alten Kunden zu finanzieren. Wer die Hintermänner der Cent AG nicht noch weiter mit Geld versorgen will, lässt die freiKarte – so die Empfehlung der Verbraucherschützer – besser links liegen. Einzelheiten unter:

www.test.de/themen/steuern-recht/schnelltest/-freiKarte-der-Cent-AG/1688027/1688027/asdf

Neues aus Neubeuern

Langsam setzt offenbar auf Seiten der Akzenta AG ein Bewusstseinswandel ein. Im Kundenbrief der Akzenta vom 13.05.2008 werden erstmals neue und selbstkritische Töne angeschlagen: Zum einen wird eine mögliche Schädigung der Kunden nicht mehr gänzlich in Abrede gestellt. Zum anderen geht die Akzenta auf Distanz zu den früheren Vorständen. Aktuell bietet die Akzenta denjenigen Anlegern, die vor Gericht prozessieren, an, 30 % der eingezahlten Gelder zu erstatten. Im Gegenzug müssen die Klagen fallen gelassen werden.

Zivilklage gegen Ex-Aufsichtsrat erhoben

Im Betrugsskandal bei Akzenta gerät der frühere Aufsichtsrat in Bedrängnis. Am 15.04.2008 wurde beim Landgericht München I Zahlungsklage gegen den Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden der Akzenta AG eingereicht. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 28 O 6632/08 anhängig. Dem Beklagten wird vorgeworfen, seine interne Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Aus der Strafakte geht hervor, dass er zu keinem Zeitpunkt ausreichend über die Vorgänge bei der Akzenta AG bzw. deren Geschäftsmodell informiert war. Er entfaltete auch keinerlei Aktivität, um dieses Informationsdefizit zu beseitigen. 

Dazu RA Dr. Jürgen Klass: "Die bei Akzenta praktizierte Aufsicht war völlig ineffizient. Die Mängel im Kontrollsystem waren eklatant. Der Aufsichtsrat hat zu keinem Zeitpunkt die Frage, aus welchen Quellen die Gelder die geplanten künftigen Auszahlungen an die Kunden konkret stammen sollen, thematisiert. Gemäß Strafakte gab der Ex-Aufsichtsratchef sogar zu, dass er nicht in der Lage sei, die Funktionsweise des Systems Akzenta zu erklären". Weitere Informationen dazu unter http://www.rosenheimer-nachrichten.de/zet_report_267_9720.html

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2008, I-9 U 22/08: Betrügerisches Verhalten des Vorstands: Anleger können auch gegen Aufsichtsrat Schadensersatzansprüche haben http://www.otto-schmidt.de/wirtschaftsrecht/news_8400.html

Akzenta-Vermittler leistet Schadensersatz

Vor dem Landgericht Traunstein wurde ein Vermittler aus Neubeuern verklagt, der zwei Akzenta-Duplex Verträge zu insges. EUR 5.400 vermittelt hat. In der Verhandlung am 11.04.2008 hat sich der Vermittler dazu verpflichtet, EUR 1.500 als Entschädigung an die Anleger zu zahlen (Az: 5 O 3926/07).

LG München I: Akzenta AG und Vermittler erneut zu Schadensersatz verurteilt

Die Kanzlei Dr. Klüver hat abermals ein wichtiges Urteil gegen die Akzenta AG erstritten. Die Anlagefirma muss einer Anlegerin aus Ebersberg knapp 7.000 Euro bezahlen. Zudem wurde der Finanzberater, der die Umsatzbeteiligung als lukrative Kapitalanlage empfohlen hatte, zu vollem Schadensersatz verurteilt.

Die Entscheidung wurde am 01.04.2008 im Justizpalast in München verkündet (Aktenzeichen 28 O 21676/07). Die Richter der 28. Zivilkammer, die sich mit rund fünfzig Klagen gegen die Akzenta zu befassen haben, erklärten, dass die Forderung unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung begründet sei. Der Klage wurde deshalb stattgegeben. Hier kann das Urteil heruntergeladen werden: http://www.iww.de/quellenmaterial/dokumente/083074.pdf

Das Schadensersatzurteil lässt geschädigte Anleger aufatmen. Irreführende Prospekte und unzureichende Beratungen brachten viele ahnungslose Kunden um ihr Geld.

Akzenta-Vermittler vom LG München I zu Schadensersatz verurteilt

Gemäß Urteil des LG München I vom 03.03.2008 - 35 O 19101/07 muss ein Akzenta-Vermittler genau prüfen, ob die Geldanlage für die Bedürfnisse des Kunden geeignet ist. Wenn der Anleger ausdrücklich auf die Sicherheit der Anlage Wert gelegt hat, darf lediglich eine entsprechende Anlage- bzw. Investitionsform empfohlen werden, die auch regelmäßige Ausschüttungen garantiert. Bei der Akzenta AG handelt es sich jedoch "um ein hochspekulatives Geschäftsmodell", welches "mit unrealistischen Renditeversprechen Werbung macht" (so ausdrücklich das Gericht). Vor diesem Hintergrund ist die Beratung fehlerhaft und der Vermittler haftbar zu machen.

OLG München stärkt erneut den Anlegerschutz

In Sachen Akzenta hat das Oberlandesgericht München ein Machtwort gesprochen. Die Entscheidung des Landgerichts, das Verfahren auszusetzen, hielt nicht lange: Die Richter am OLG gaben mit Beschluß vom 21.02.2008 - 21 W 930/08 der Beschwerde der Kanzlei Dr. Klüver statt und entschieden, dass das Interesse der Klagepartei, das Akzenta-Zivilverfahren zügig durchzuführen, Vorrang hat. Es tritt also keine Pause ein.

OLG München ordnet Arrest in Vermögen der Akzenta an

Das OLG München gab einer Beschwerde der Kanzlei Dr. Klüver voll statt und ordnete mit Beschluß vom 14.11.2007 - 7 W 2667/07 den dinglichen Arrest in das Vermögen der Akzenta an. Begründung: Das Verhalten der Akzenta rechtfertigt die ernsthafte Befürchtung einer Wiederholung vertragswidriger und betrügerischer Maßnahmen.

Niederlage für Akzenta

Nach der 22. Zivilkammer nehmen nun auch die Richter der 27. Zivilkammer des Landgerichts München I die Finanzfirma aus Neubeuern in die Pflicht. Mit Urteil vom 04.02.2008 - 27 O 21385/07 wurde ein von der Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass erwirkter Arrestbeschluß des Landgerichts Traunstein bestätigt und der Widerspruch der Akzenta zurückgewiesen. Tenor der Entscheidung: Es ist zu befürchten, dass die Vollstreckung eines Urteils vereitelt werden wird. Hinzu kommt, dass sich zwei der Angeklagten nach wie vor im Vorstand der Akzenta befinden; damit besteht mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit und der damit verbundenen Provisionsauszahlungs- und Ausschüttungspraxis die Gefahr, dass die Vollstreckung einer Forderung in das Vermögen der Akzenta gefährdet ist.

Wie Kunden ihre Ansprüche gegen die Akzenta durchsetzen

Wer seine Rechte wahren will, kommt nicht an einer Klage vorbei. Nach einem Urteil ist dann im Wege der Zwangsvollstreckung dafür zu sorgen, dass das Geld fließt. Zur Sicherung der Ansprüche und deren vorrangiger Befriedigung ist ferner ein dinglicher Arrest zu erwirken.

Wer nicht als Einzelkämpfer auftreten will, tut gut daran, sich mit anderen Geschädigten zusammen zu schließen und eine einheitliche Klage anzustrengen. Dies reduziert das auf den einzelnen Kläger entfallende Kostenrisiko. Prinzipiell gilt: Wer als Erster da ist, bekommt auch als Erster etwas.

Akzenta AG verliert Prozess und muß zahlen

Das Landgericht München I hat die Ansprüche geprellter Anleger im Fall Akzenta gestärkt. Käufer einer sogenannten Umsatzbeteiligung erhalten ihr Geld zurück, wenn sie in den abgeschlossenen Verträgen über die Einzelheiten der Geldanlage im Dunkeln gelassen wurden (Urteil des LG München I vom 24. Januar 2008 - 22 O 18295/07). Damit gaben die Richter einem Kunden Recht, der für sich und seine beiden Kinder das Recht an einer Beteiligung am Umsatz der Akzenta AG erworben hatte. Die Akzenta AG wurde verurteilt, die investierten EUR 52.092,40 an die Klagepartei zurückzuzahlen.

Die Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass, die die betroffenen Anleger vor Gericht vertrat und noch zahlreiche weitere Mandanten gegen die Akzenta AG vertritt, misst dem Urteil grundsätzliche Bedeutung bei. Die Kanzlei wirft der Akzenta AG seit langem vor, daß es in den Verträgen und Prospekten, die den Anlegern übergeben wurden, nur so von Fehlern und undurchsichtigen Berechnungen wimmelt. Hierfür muss die Akzenta nun gerade stehen. Auch in den Verfahren 22 O 17433/07 und 22 O 17434/07 hat das Landgericht München I am 24.01.2008 den Klagen, die von den Rechtsanwälten Klass und Fritz erstellt wurden, stattgegeben und die Akzenta AG zur Zahlung verurteilt.

Sittenwidrigkeit der Akzenta-Verwaltungsverträge

Interessanterweise haben die Richter der 22. Zivilkammer in den vorgenannten Urteilen vom 24.01.2008 auch beanstandet, dass die Akzenta-„Verwaltungsverträge“ sittenwidrig und deshalb unwirksam sind. Begründung der Richter: Zentrale Umstände des Umsatzbeteiligungskonzeptes werden den Kunden vorenthalten; die Verträge sind darauf ausgelegt, die Kunden über den Erwerb eines belastbaren und ggf. einklagbaren Rechts zu täuschen.

Landgericht Karlsruhe: Akzenta-Anleger erhält Schadenersatz

Das Landgericht Karlsruhe hat Ende August 2007 die Berufung eines Kapitalanlagevermittlers zurückgewiesen. Der Vermittler, der als Geheimtipp empfohlen hatte, € 4.060,00 in eine Akzenta-Umsatzbeteiligung zu investieren, muß jetzt dem Kunden den gesamten Schaden ersetzen, der aus dem Umsatzbeteiligungsvertrag entstanden ist und künftig entsteht.

In 1. Instanz stellte das Amtsgericht klar, dass die Verträge mit der Akzenta sittenwidrig sind. Das Landgericht Karlsruhe merkte in 2. Instanz ergänzend an, daß der Vermittler rechtzeitig darauf hätte hinweisen müssen, daß er selbst nicht überprüft hat, womit tatsächlich die Akzenta ihre Umsätze erzielt und woher die versprochenen Renditen kommen sollen.

Die Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass hat für geschädigte Anleger sogenannte dingliche Arreste gegen die Akzenta AG erwirkt (Arrestbeschlüsse des Landgerichts Traunstein, Az. 5 O 530/07, 5 O 759/07, 5 O 760/07, 5 O 761/07, 5 O 762/07; 5 O 799/07; 5 O 800/07; 5 O 949/07; 5 O 1112/07; 5 O 1599/07; Arrestbeschlüsse des Amtsgerichts Rosenheim, Az. 8 C 531/07; 9 C 840/07). In die von der Staatsanwaltschaft München gesicherten Vermögenswerte wird derzeit vollstreckt.

Für das Arrestverfahren gegen die Akzenta AG wurde vom Amtsgericht Rosenheim Prozesskostenhilfe bewilligt (Az. 9 C 840/07).

 

 

Interessengemeinschaft der Akzenta-Opfer  | info@akzentaopfer.de